Zivilrecht · Definition

Eigentumsvorbehalt

§ 449 BGB§ 158 Abs. 1 BGB

Vereinbarung, durch die sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehält. Dinglich erfolgt die Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung.

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