Zivilrecht · Definition

Verpflichtungsgeschäft

§ 433 BGB

Rechtsgeschäft, durch das eine schuldrechtliche Verpflichtung begründet wird, also eine Pflicht zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen (z.B. Kaufvertrag, der zur Übergabe und Übereignung verpflichtet).

Wird geprüft in

Kaufpreisanspruch des VerkäufersKaufrecht · Prüfungsschema ansehen →

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