BGH · Zivilrecht
Lasso (Kfz-Verkauf)
VIII ZR 86/04 · 2005-06-29
Leitsätze
Die Vermutung des § 476 BGB a.F. (heute § 477 BGB) gilt nur für die zeitliche Komponente – also dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag –, nicht für die Frage, ob überhaupt ein Mangel im Rechtssinne besteht.
Sachverhalt
Ein Verbraucher kaufte beim Händler ein gebrauchtes Auto. Nach einigen Monaten zeigten sich Mängel. Streitig war die Beweislastverteilung nach § 477 BGB a.F. (heute § 477 BGB).
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Mängelvermutung (Beweislastumkehr) beim VerbrauchsgüterkaufUmgehungsverbot beim VerbrauchsgüterkaufLeasingtypische AbtretungskonstruktionVerbraucherUnternehmerVerbrauchsgüterkaufManko-Lieferung (Minderlieferung)Subjektiver FehlerbegriffObjektiver FehlerbegriffBeschaffenheitsvereinbarungaliud-LieferungMankolieferungMontagefehlerSachmangelErfüllungstheorie (Sachmängelgewährleistung)Aliud (aliud-Lieferung)