Zivilrecht · Definition

Mängelvermutung (Beweislastumkehr) beim Verbrauchsgüterkauf

§ 477 BGB

Was versteht man unter „Mängelvermutung (Beweislastumkehr) beim Verbrauchsgüterkauf“?

Gesetzliche Vermutung nach § 477 BGB, dass ein Sachmangel, der sich innerhalb von einem Jahr nach Gefahrübergang zeigt, bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. Die Vermutung greift nicht, wenn sie mit der Art des Mangels unvereinbar ist.

Fundstelle: Eigenes Zivilrecht-Skript, Schuldrecht BT (2026)

· juristisch geprüft

Rechtsprechung zu diesen Normen

Lasso (Kfz-Verkauf)BGH VIII ZR 86/04 · BGHZ 163, 234

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 8. Zivilsenat VIII ZR 150/18Urteil vom 09.09.2020 · zu § 477 BGB

1. Ein bei Gefahrübergang vorliegender, dem Alter, der Laufleistung und der Qualitätsstufe entsprechender, gewöhnlicher, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigender Verschleiß eines für den Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugs begründet einen Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 BGB nicht (Bestätigung der Senatsurteile vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434 Rn. 19; …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 8. Zivilsenat VIII ZR 315/18Urteil vom 27.05.2020 · zu § 477 BGB

1. Der Verkäufer eines Tieres hat, sofern eine anderslautende Beschaffenheitsvereinbarung nicht getroffen wird, (lediglich) dafür einzustehen, dass es bei Gefahrübergang nicht krank ist und sich auch nicht in einem (ebenfalls vertragswidrigen) Zustand befindet, aufgrund dessen bereits die Sicherheit oder zumindest die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass es alsbald erkranken wird und …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

§ 477 BGB · Beweislastumkehr

(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang. (2) Ist bei Waren mit digitalen Elementen die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente im Kaufvertrag vereinbart und zeigt sich ein von den vertraglichen Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der digitalen Elemente während der Dauer der Bereitstellung oder innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die digitalen Elemente während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft waren.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

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