Zivilrecht · Definition
Beschaffenheitsvereinbarung
§ 434 Abs. 2 BGB
Eine Beschaffenheitsvereinbarung ist eine vertragliche Abrede, durch die die Parteien die Eigenschaften der Kaufsache festlegen, an denen sich ein etwaiger Sachmangel bemisst. Sie bildet den primären Maßstab des subjektiven Fehlerbegriffs.