Zivilrecht · Definition

Leasingtypische Abtretungskonstruktion

§ 476 BGB§ 474 BGB

Gestaltung beim Finanzierungsleasing, bei der der Leasinggeber seine kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten an den Leasingnehmer abtritt. Beim Verbrauchsgüterkauf kann diese Konstruktion am Umgehungsverbot des § 476 BGB scheitern.

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