Zivilrecht · Definition
Leasingtypische Abtretungskonstruktion
§ 476 BGB§ 474 BGB
Gestaltung beim Finanzierungsleasing, bei der der Leasinggeber seine kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten an den Leasingnehmer abtritt. Beim Verbrauchsgüterkauf kann diese Konstruktion am Umgehungsverbot des § 476 BGB scheitern.