Zivilrecht · Definition

Umgehungsverbot beim Verbrauchsgüterkauf

§ 476 BGB

Verbot der Umgehung der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufrechts (§ 476 BGB), z.B. durch Agenturgeschäfte oder das 'Vorschieben' eines Verbrauchers als Verkäufer (sog. Strohmann-Fälle).

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