Zivilrecht · Definition
aliud-Lieferung
§ 434 Abs. 5 BGB
Eine aliud-Lieferung liegt vor, wenn der Verkäufer anstelle der geschuldeten Sache eine andere Sache liefert. Nach § 434 V BGB steht die Lieferung einer anderen Sache einem Sachmangel gleich.
Zivilrecht · Definition
Eine aliud-Lieferung liegt vor, wenn der Verkäufer anstelle der geschuldeten Sache eine andere Sache liefert. Nach § 434 V BGB steht die Lieferung einer anderen Sache einem Sachmangel gleich.