Zivilrecht · Definition
Nacherfüllung (modifizierter Erfüllungsanspruch)
§ 439 BGB§ 437 BGB
Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers wird dogmatisch als modifizierter Erfüllungsanspruch eingeordnet, der auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache gerichtet ist und mit Gefahrübergang entsteht. Er genießt grundsätzlich Vorrang vor den sekundären Rechtsbehelfen des Käufers.
Klausurformel – so schreibst du es
Der Nacherfüllungsanspruch ist als modifizierter Erfüllungsanspruch einzuordnen; er entsteht mit Gefahrübergang und erlischt erst, wenn die Voraussetzungen eines sekundären Rechtsbehelfs vorliegen.