Zivilrecht · Definition

Nacherfüllung (modifizierter Erfüllungsanspruch)

§ 439 BGB§ 437 BGB

Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers wird dogmatisch als modifizierter Erfüllungsanspruch eingeordnet, der auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache gerichtet ist und mit Gefahrübergang entsteht. Er genießt grundsätzlich Vorrang vor den sekundären Rechtsbehelfen des Käufers.

Klausurformel – so schreibst du es

Der Nacherfüllungsanspruch ist als modifizierter Erfüllungsanspruch einzuordnen; er entsteht mit Gefahrübergang und erlischt erst, wenn die Voraussetzungen eines sekundären Rechtsbehelfs vorliegen.

Wird geprüft in

Nacherfüllung beim Kauf (Mängelrechte)Kaufrecht · Prüfungsschema ansehen →Schadensersatz statt der Leistung (Mangel)Leistungsstörungsrecht · Prüfungsschema ansehen →Rücktritt vom gegenseitigen VertragLeistungsstörungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

SachmangelWillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)Annahme
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen