Abschnitt 1 — Inhalt der Schuldverhältnisse · Titel 1 — Verpflichtung zur Leistung

§ 241 BGB – Pflichten aus dem Schuldverhältnis

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen. (2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.

§ 241 BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Prüfungsschemata

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Definitionen zu § 241 BGB

SchuldverhältnisHauptleistungspflichtenSchutzpflichtenRelativität der SchuldverhältnisseSchuldverhältnis im engeren SinneSchuldverhältnis im weiteren SinneSchuldHaftungNaturalobligation (Schuld ohne Haftung)SchutzpflichtenPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)Schutz- und ObhutspflichtverletzungVorvertragliche Sonderverbindung (§ 311 II BGB)Vertrag mit Schutzwirkung für DritteAufklärungspflicht des VerkäufersMinderung durch c.i.c.

Streitstände

Konkurrenzverhältnis zwischen c.i.c.-Haftung und Irrtumsanfechtung bei fahrlässiger TäuschungVerhältnis von c.i.c. und kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht bei vorvertraglichen Falschangaben über die KaufsacheIst die Schutzbedürftigkeit des Dritten eine eigenständige Voraussetzung des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte?Haftung für Rat und Auskunft: Vorliegen eines (stillschweigenden) Auskunftsvertrags vs. bloßer Gefälligkeit

Rechtsprechung zu § 241 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 20.05.2026 – VIII ZR 6/241. Die Regelungen über den Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB finden grundsätzlich auch in dem Fall Anwendung, dass der Mieter gel…BGH, Urteil v. 28.04.2026 – XI ZR 61/251. Einem Kläger, der aus einem Prämiensparvertrag weitere Vertragszinsen beanspruchen kann, kann ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlich angefallen…BGH, Urteil v. 23.04.2026 – I ZR 41/24Der Schatz von Oggersheim 1. Geschriebene oder verschriftlichte gesprochene Äußerungen einer Person oder ihre Lebensgeschichte sind nicht als vermögen…BGH, Urteil v. 27.02.2026 – V ZR 18/251. Verletzt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihre Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und erleidet ein Wohnungsei…BGH, Urteil v. 27.01.2026 – XI ZR 170/23Zur Bindungswirkung der Zurückweisung eines Feststellungsziels als unbegründet in einem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.…BGH, Urteil v. 15.01.2026 – IX ZR 36/25Der Lohnbuchhalter darf die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Geschäftsführers aufgrund einer ohne Beanstandung verlaufenen Betriebsprüfu…BGH, Urteil v. 11.12.2025 – III ZR 438/23Abschlussprüfung, Geschäftsbesorgung, Auskunftsanspruch, Handakte, verhaltener Anspruch, Verjährungsfrist 1. Der schuldrechtliche Vertrag über die Jah…BGH, Urteil v. 28.10.2025 – X ZR 110/24Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, die für den Fall, dass der Fluggast die Beförderung nicht auf allen oder…
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