Zivilrecht · Definition

Aufklärungspflicht des Verkäufers

§ 241 Abs. 2 BGB§ 311 Abs. 2 BGB§ 280 Abs. 1 BGB

Vorvertragliche Pflicht des Verkäufers, den Käufer über wesentliche, für den Kaufentschluss bedeutsame Umstände zu informieren, die dieser erkennbar nicht kennt. Verletzung kann Haftung aus culpa in contrahendo begründen.

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