Zivilrecht · Definition
Aufklärungspflicht des Verkäufers
§ 241 Abs. 2 BGB§ 311 Abs. 2 BGB§ 280 Abs. 1 BGB
Vorvertragliche Pflicht des Verkäufers, den Käufer über wesentliche, für den Kaufentschluss bedeutsame Umstände zu informieren, die dieser erkennbar nicht kennt. Verletzung kann Haftung aus culpa in contrahendo begründen.