BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 28.10.2025 – X ZR 110/24

X ZR 110/24 · 28.10.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, die für den Fall, dass der Fluggast die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten antritt, eine Nachkalkulation des Flugpreises vorsieht, ist unwirksam, wenn sie auch für Fluggäste gilt, die bei Vertragsschluss die Absicht hatten, die Gesamtleistung in Anspruch zu nehmen, und ihre Planung aufgrund von nachträglich zutage getretenen Umständen geändert haben (Ergänzung zu BGH, Urteile vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188 und vom 29. April 2010 - Xa ZR 101/09, RRa 2010, 191).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 241 BGB§ 242 BGB§ 305 Abs 1 S 3 BGB§ 307 Abs 1 S 1 BGB§ 307 Abs 2 Nr 1 BGB§ 307 Abs 3 S 1 BGB

Prüfungsschemata dazu

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten DritterTreu und Glauben – unzulässige RechtsausübungAGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

SchuldverhältnisHauptleistungspflichtenSchutzpflichtenRelativität der SchuldverhältnisseSchuldverhältnis im engeren SinneSchuldverhältnis im weiteren SinneSchuldHaftungNaturalobligation (Schuld ohne Haftung)SchutzpflichtenPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)Schutz- und ObhutspflichtverletzungVorvertragliche Sonderverbindung (§ 311 II BGB)Vertrag mit Schutzwirkung für DritteAufklärungspflicht des VerkäufersMinderung durch c.i.c.
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