Zivilrecht · Definition

Minderung durch c.i.c.

§ 280 Abs. 1 BGB§ 311 Abs. 2 BGB§ 241 Abs. 2 BGB

Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo, dessen Inhalt auf das negative Interesse gerichtet ist und wirtschaftlich einer Minderung des Kaufpreises gleichkommen kann, wenn der Käufer bei ordnungsgemäßer Aufklärung einen niedrigeren Kaufpreis vereinbart hätte.

Wird geprüft in

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Verwandte Begriffe

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