Zivilrecht · Leistungsstörungsrecht

Schadensersatz neben der Leistung

§ 280 Abs. 1 BGB

Ersatz von Begleit-/Integritätsschäden aus der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis.

Aufbau

  1. I. SchuldverhältnisAuch vorvertraglich (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2) – c.i.c.
  2. II. Pflichtverletzung · § 241 Abs. 2 BGBVerletzung einer Leistungs- oder Schutz-/Rücksichtnahmepflicht.
  3. III. Vertretenmüssen · § 280 Abs. 1 S. 2 BGBVermutet.
  4. IV. SchadenIntegritäts-/Begleitschaden, der auch bei ordnungsgemäßer Leistung bestehen bliebe.

Typische Klausurfehler

  • Abgrenzung zu §§ 280 Abs. 1, 3, 281 (statt der Leistung): hier bleibt das Leistungsinteresse bestehen.
  • c.i.c. (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1) für vorvertragliche Pflichtverletzungen.

Definitionen zu diesem Schema

VertretenmüssenSchadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)VertretenmüssenSchadensersatz statt der Leistung
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