Zivilrecht · Leistungsstörungsrecht
Schadensersatz neben der Leistung
§ 280 Abs. 1 BGB
Ersatz von Begleit-/Integritätsschäden aus der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis.
Aufbau
- I. SchuldverhältnisAuch vorvertraglich (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2) — c.i.c.
- II. Pflichtverletzung · § 241 Abs. 2 BGBVerletzung einer Leistungs- oder Schutz-/Rücksichtnahmepflicht.
- III. Vertretenmüssen · § 280 Abs. 1 S. 2 BGBVermutet.
- IV. SchadenIntegritäts-/Begleitschaden, der auch bei ordnungsgemäßer Leistung bestehen bliebe.
Typische Klausurfehler
- Abgrenzung zu §§ 280 Abs. 1, 3, 281 (statt der Leistung): hier bleibt das Leistungsinteresse bestehen.
- c.i.c. (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1) für vorvertragliche Pflichtverletzungen.