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Zivilrecht · Leistungsstörungsrecht

Schadensersatz neben der Leistung

§ 280 Abs. 1 BGB

Ersatz von Begleit-/Integritätsschäden aus der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis.

Aufbau

  1. I. SchuldverhältnisAuch vorvertraglich (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2) — c.i.c.
  2. II. Pflichtverletzung · § 241 Abs. 2 BGBVerletzung einer Leistungs- oder Schutz-/Rücksichtnahmepflicht.
  3. III. Vertretenmüssen · § 280 Abs. 1 S. 2 BGBVermutet.
  4. IV. SchadenIntegritäts-/Begleitschaden, der auch bei ordnungsgemäßer Leistung bestehen bliebe.

Typische Klausurfehler

  • Abgrenzung zu §§ 280 Abs. 1, 3, 281 (statt der Leistung): hier bleibt das Leistungsinteresse bestehen.
  • c.i.c. (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1) für vorvertragliche Pflichtverletzungen.
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Schemata