Abschnitt 3 — Schuldverhältnisse aus Verträgen · Titel 1 — Begründung, Inhalt und Beendigung · Untertitel 1 — Begründung

§ 311 BGB – Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. (2) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durch 1 die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, 2 die Anbahnung eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut, oder 3 ähnliche geschäftliche Kontakte. (3) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst.

§ 311 BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Definitionen zu § 311 BGB

Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD)NovationCulpa in contrahendo (c.i.c.)Vorvertragliche Sonderverbindung (§ 311 II BGB)Vertrag mit Schutzwirkung für DritteGemischter VertragVertrag sui generisAufklärungspflicht des VerkäufersSachwalterhaftungVermutung aufklärungsrichtigen VerhaltensMinderung durch c.i.c.

Streitstände

Kann die c.i.c. neben dem kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht angewendet werden?Konkurrenzverhältnis zwischen c.i.c.-Haftung und Irrtumsanfechtung bei fahrlässiger TäuschungVerhältnis von c.i.c. und kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht bei vorvertraglichen Falschangaben über die KaufsacheIst die Schutzbedürftigkeit des Dritten eine eigenständige Voraussetzung des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte?Wie ist die Drittschadensliquidation vom Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte abzugrenzen?Haftung für Rat und Auskunft: Vorliegen eines (stillschweigenden) Auskunftsvertrags vs. bloßer Gefälligkeit

Klausuren, in denen § 311 BGB drankommt

Der aufgerissene Sack – Schutzpflichten zugunsten mitgebrachter Kinder · Staatsexamen

Rechtsprechung zu § 311 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 09.06.2026 – XI ZR 231/231. Bei der Beratung im Zusammenhang mit der Sicherung bzw. Begrenzung bestehender Zinsänderungsrisiken durch Zinssatz-Swap-Verträge handelt es sich um…BGH, Urteil v. 27.03.2026 – V ZR 169/24Der wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers nach Deliktsrecht zu ersetzende Differenzschaden des Käufers besteht in dem Betrag, um den der Käufer …BGH, Urteil v. 11.02.2026 – VIII ZR 37/241. Erklärt ein Käufer ausdrücklich (nur) die Anfechtung und den Widerruf des Kaufvertrags, schließt dies auch dann, wenn die Erklärung nicht von dem K…BGH, Urteil v. 27.01.2026 – XI ZR 170/23Zur Bindungswirkung der Zurückweisung eines Feststellungsziels als unbegründet in einem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.…BGH, Beschluss v. 06.05.2025 – XI ZB 30/21Zu der Pflicht, in einem Verkaufsprospekt für die Beteiligung an Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand jeweils der Erwerb und Betrieb eines Con…BGH, Urteil v. 04.02.2025 – XI ZR 65/231. Die von einer Bank für eine Vielzahl von Giroverträgen in dem vorformulierten Preis- und Leistungsverzeichnis enthaltene Klausel zu einem "Verwahre…BGH, Urteil v. 19.11.2024 – XI ZR 139/23Ein Bankkunde kann sich auch dann noch auf die Unwirksamkeit einer Zustimmungsfiktionsklausel nach Maßgabe des Senatsurteils vom 27. April 2021 (XI ZR…BGH, Beschluss v. 12.11.2024 – XI ZB 22/221. Zu der Pflicht des Oberlandesgerichts, die Grenzen von Feststellungszielen einzuhalten. 2. Zum Erfordernis von Angaben über Bewertungsgutachten und…
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