Zivilrecht · Definition

Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens

§ 280 Abs. 1 BGB§ 311 Abs. 2 BGB

Beweisrechtliche Vermutung im Rahmen der c.i.c.-Haftung, dass der Vertragspartner bei ordnungsgemäßer Aufklärung den Vertrag nicht oder nicht zu denselben Bedingungen geschlossen hätte. Sie erleichtert dem Geschädigten den Kausalitätsnachweis.

Wird geprüft in

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