Zivilrecht · Definition
Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens
§ 280 Abs. 1 BGB§ 311 Abs. 2 BGB
Beweisrechtliche Vermutung im Rahmen der c.i.c.-Haftung, dass der Vertragspartner bei ordnungsgemäßer Aufklärung den Vertrag nicht oder nicht zu denselben Bedingungen geschlossen hätte. Sie erleichtert dem Geschädigten den Kausalitätsnachweis.