Zivilrecht · Definition

Novation

§ 311 BGB

Schuldersetzung: Das alte Schuldverhältnis wird durch Vereinbarung aufgehoben und durch ein neues ersetzt, sodass das ursprüngliche erlischt.

Verwandte Begriffe

ErlassWillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)Annahme
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen