Zivilrecht · Definition
Novation
§ 311 BGB
Schuldersetzung: Das alte Schuldverhältnis wird durch Vereinbarung aufgehoben und durch ein neues ersetzt, sodass das ursprüngliche erlischt.
Zivilrecht · Definition
Schuldersetzung: Das alte Schuldverhältnis wird durch Vereinbarung aufgehoben und durch ein neues ersetzt, sodass das ursprüngliche erlischt.