BGH · 11. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 04.02.2025 – XI ZR 65/23
XI ZR 65/23 · 04.02.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Die von einer Bank für eine Vielzahl von Giroverträgen in dem vorformulierten Preis- und Leistungsverzeichnis enthaltene Klausel zu einem "Verwahrentgelt" "Privatkonten […] Entgelt für die Verwahrung von Einlagen über 10.000 EUR pro Jahr 0,50 % p.a. Freibetrag 14 14 Vom Kunden zu zahlendes Verwahrentgelt bei Neuanlage/Neuvereinbarung ab 01.04.2020 für Einlagen über 10.000 EUR Freibetrag auf das auf dem Konto verwahrte Guthaben, das den aktuellen Freibetrag übersteigt." unterliegt keiner richterlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB. Sie verstößt aber gegen das Transparenzgebot und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam. 2. Die Einführung eines Verwahrentgelts für Guthaben auf Girokonten, die im Rahmen bestehender Giroverträge geführt werden, erfordert einen den Erfordernissen der § 305 Abs. 2, § 311 Abs. 1, §§ 145 ff. BGB genügenden Änderungsvertrag (Anschluss an Senatsurteil vom 27. April 2021 - XI ZR 26/20, BGHZ 229, 344 Rn. 38).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 145 BGB§§ 145ff BGB§ 305 Abs 2 BGB§ 307 Abs 1 S 1 BGB§ 307 Abs 1 S 2 BGB§ 307 Abs 3 S 1 BGB§ 307 Abs 3 S 2 BGB§ 311 Abs 1 BGB§§ 488ff BGB§ 700 Abs 1 BGB§ 1 UKlaG§ 3 Abs 1 S 1 Nr 1 UKlaG
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Angebot (Antrag)Invitatio ad offerendumFreibleibendes AngebotAngebot (Antrag)Essentialia negotiiKonsensProtestatio facto contraria non valetFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragKaufmännisches BestätigungsschreibenRealofferteOfferte ad incertas personasAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Einbeziehungskontrolle (AGB)Inhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotGeltungserhaltende ReduktionVertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD)Novation