Zivilrecht · Definition

Freibleibendes Angebot

§ 145 BGB

Ein freibleibendes Angebot ist ein Angebot, das gemäß § 145 Halbs. 2 BGB mit dem Vorbehalt der Unverbindlichkeit versehen ist. Der Antragende schließt hierdurch seine Gebundenheit aus, sodass er das Angebot jederzeit widerrufen oder eine Annahme ablehnen kann.

Wird geprüft in

Zustandekommen eines VertragsBGB AT · Prüfungsschema ansehen →

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