Zivilrecht · Definition
Freibleibendes Angebot
§ 145 BGB
Ein freibleibendes Angebot ist ein Angebot, das gemäß § 145 Halbs. 2 BGB mit dem Vorbehalt der Unverbindlichkeit versehen ist. Der Antragende schließt hierdurch seine Gebundenheit aus, sodass er das Angebot jederzeit widerrufen oder eine Annahme ablehnen kann.