Zivilrecht · Definition

Offerte ad incertas personas

§ 145 BGB

Angebot an einen unbestimmten Personenkreis (z.B. Warenauslagen, Automatenaufstellung). Dabei richtet sich das Angebot nicht an eine konkrete Person, sondern an jedermann, der die Bedingungen erfüllt.

Wird geprüft in

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