Zivilrecht · Definition
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
§ 145 BGB§ 147 BGB§ 346 HGB
Das kaufmännische Bestätigungsschreiben ist ein nach Vertragsverhandlungen versandtes Schreiben, das den Inhalt des geschlossenen oder verhandelten Vertrags bestätigt. Schweigt der Empfänger (Kaufmann oder vergleichbar geschäftlich Tätiger) hierauf nicht unverzüglich, gilt der bestätigte Inhalt als vereinbart, sofern der Absender redlich handelt.
Klausurformel – so schreibst du es
Wer auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben nicht unverzüglich widerspricht, gilt als mit dessen Inhalt einverstanden.