Zivilrecht · Definition
Arglist
§ 123 BGB
Vorsatz im Hinblick auf die Täuschungshandlung sowie das Bewusstsein, dass der andere Teil die Erklärung ohne die Täuschung möglicherweise nicht oder nicht mit diesem Inhalt abgegeben hätte.
Zivilrecht · Definition
Vorsatz im Hinblick auf die Täuschungshandlung sowie das Bewusstsein, dass der andere Teil die Erklärung ohne die Täuschung möglicherweise nicht oder nicht mit diesem Inhalt abgegeben hätte.