BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 06.03.2020 – V ZR 2/19

V ZR 2/19 · 06.03.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die in einem Grundstückskaufvertrag enthaltene Erklärung des Verkäufers, ihm seien keine unsichtbaren Mängel bekannt, rechtfertigt keine Abweichung von dem Grundsatz, dass den Käufer die Darlegungs- und Beweislast für die unterbliebene Aufklärung über offenbarungspflichtiger Umstände trifft (Bestätigung von Senat, Urteil vom 30. April 2003 - V ZR 100/02, NJW 2003, 2380).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 123 Abs 1 BGB§ 444 BGB

Prüfungsschemata dazu

Anfechtung einer Willenserklärung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

ArglistDrohungWiderrechtlichkeit der DrohungArglistige TäuschungWiderrechtliche DrohungAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)Arglistige Täuschung (§ 123 BGB)Erklärung ins BlaueBeschaffenheitsgarantie
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