BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 19.02.2026 – IX ZR 226/22

IX ZR 226/22 · 19.02.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1a. Die Vergütungsvereinbarung muss in der Textform genügender Weise auch den Anwendungsbereich der Honorarabrede erkennen lassen. 1b. Für die Auslegung der Vergütungsvereinbarung dürfen auch außerhalb der Textform liegende Umstände herangezogen werden. 2. Die Klausel "Das vereinbarte Honorar kann über den Gebühren des RVG liegen (= Grundlage für evtl. Erstattungsansprüche gegen die Gegenpartei)" ist kein ausreichender Hinweis darauf, dass der Gegner im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss. 3. Eine in einer Vergütungsvereinbarung enthaltene Anerkenntnisklausel, nach deren Inhalt mit den Rechnungen dargestellte Bearbeitungszeiten für das Mandat vom Mandanten anerkannt seien, sollte der Mandant nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Rechnung auf Fehler hingewiesen haben, ist auch im Rechtsverkehr mit Unternehmern unwirksam (Fortführung BGH, Urteil vom 12. September 2024 - IX ZR 65/23, BGHZ 241, 174 Rn. 37, 51).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 13 BGB§ 14 Abs 1 BGB§ 126b BGB§ 133 BGB§ 157 BGB§ 305 Abs 1 S 1 BGB§ 306 Abs 1 BGB§ 306 Abs 3 BGB§ 307 Abs 1 S 1 BGB§ 307 Abs 1 S 2 BGB§ 307 Abs 2 BGB§ 310 Abs 3 Nr 3 BGB§ 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGBArt 4 Abs 2 EWGRL 13/93§ 3a Abs 1 S 1 RVG§ 3a Abs 1 S 3 RVG§ 286 Abs 1 ZPO

Prüfungsschemata dazu

VerbrauchsgüterkaufAuslegung von WillenserklärungenAGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)LeistungskondiktionEingriffskondiktion (Nichtleistungskondiktion)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

VerbraucherVerbraucherUnternehmerUnternehmerTextformObjektiver RechtsbindungswilleFalsa demonstratio non nocetAuslegung nach dem EmpfängerhorizontErgänzende VertragsauslegungFalsa demonstratio non nocetRealofferteAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Einbeziehungskontrolle (AGB)Geltungserhaltende ReduktionInhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotErlangtes EtwasLeistung
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