BGH · 11. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 22.02.2022 – XI ZB 32/20
XI ZB 32/20 · 22.02.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ergibt in einem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz die Auslegung eines auf Feststellung eines Prospektfehlers gerichteten Feststellungsziels, dass der Prospektfehler ausschließlich als anspruchsbegründende Voraussetzung einer Haftung der Musterbeklagten unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung festgestellt werden soll, und wird ein solcher Anspruch durch die spezialgesetzliche Prospekthaftung verdrängt, ist der Vorlagebeschluss insoweit gegenstandslos.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 16 Abs 1 S 1 KapMuG§ 8g VerkaufsprospektG vom 28.10.2004§ 13 VerkaufsprospektG vom 22.12.2006§ 44 BörsG vom 16.07.2007§§ 44ff BörsG vom 16.07.2007§ 32 Abs 2 S 1 VermAnlG§ 241 Abs 2 BGB§ 280 Abs 1 BGB§ 311 Abs 2 BGB
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
SchuldverhältnisHauptleistungspflichtenSchutzpflichtenRelativität der SchuldverhältnisseSchuldverhältnis im engeren SinneSchuldverhältnis im weiteren SinneSchuldHaftungNaturalobligation (Schuld ohne Haftung)SchutzpflichtenPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)Schutz- und ObhutspflichtverletzungVorvertragliche Sonderverbindung (§ 311 II BGB)Vertrag mit Schutzwirkung für DritteAufklärungspflicht des VerkäufersMinderung durch c.i.c.