BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 01.10.2020 – IX ZR 247/19

IX ZR 247/19 · 01.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Eine nicht formularmäßige Verjährungsvereinbarung über einen Anspruch erstreckt sich im Zweifel auch auf solche Ansprüche, die mit dem Anspruch konkurrieren oder wirtschaftlich an dessen Stelle treten, wenn nicht durch Auslegung ein gegenteiliger Wille der Parteien ermittelt wird. Dies gilt auch für den einseitigen Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede. 2. Zur Auslegung der Genussrechtsbedingungen, welche den Genussrechtsinhaber eine Kombination einer gewinnorientierten und gewinnabhängigen Verzinsung bieten.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 133 BGB§ 157 BGB§ 202 BGB§ 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB§ 814 Alt 1 BGB§ 817 S 2 BGB§ 58 Abs 4 S 1 AktG§ 60 AktG§ 158 Abs 1 S 1 Nr 5 AktG§ 256 AktG§ 257 AktG§ 368 Abs 1 S 2 HGB

Prüfungsschemata dazu

Auslegung von WillenserklärungenLeistungskondiktionEingriffskondiktion (Nichtleistungskondiktion)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Objektiver RechtsbindungswilleFalsa demonstratio non nocetAuslegung nach dem EmpfängerhorizontErgänzende VertragsauslegungFalsa demonstratio non nocetRealofferteErlangtes EtwasLeistungRechtsgrundlosigkeitEingriffskondiktionSaldotheorieFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAbstraktionsprinzipZweckverfehlungskondiktionBerechtigte GoA als Rechtsgrund i.S.v. § 812 Abs. 1 Alt. 1 BGBLeistungskondiktionEingriffskondiktionCondictio indebiti
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