BGH · 3. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 11.09.2025 – III ZR 274/23
III ZR 274/23 · 11.09.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Aufrechnung, Gegenseitigkeit, Drittschadensliquidation, Aufrechnungsverbot 1. In den Fällen der Drittschadensliquidation ist der Inhaber der verletzten Rechtsstellung grundsätzlich zur Aufrechnung gegenüber dem Schädiger berechtigt. 2. Das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 850 Abs. 1 und 2, § 850c Abs. 1 ZPO kann auch dann bestehen, wenn die vergüteten Dienstleistungen (§ 850 Abs. 2 ZPO) von einem freiberuflich Tätigen erbracht werden (Anschluss an BGH, Urteile vom 8. Dezember 1977 - II ZR 219/75, WM 1978, 109 und vom 5. Dezember 1985 - IX ZR 9/85, BGHZ 96, 324 sowie Beschluss vom 20. Mai 2015 - VII ZB 50/14, NJW-RR 2015, 1406).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Schadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)VertretenmüssenSchadensersatz statt der LeistungVerzögerungsschadenSchutz- und ObhutspflichtverletzungVertrag mit Schutzwirkung für DritteRechtmäßiges AlternativverhaltenKleiner SchadensersatzMangelschaden / MangelfolgeschadenSchadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungSchadensersatz statt der Leistung (Kaufrecht)Schadensersatz neben der Leistung (Kaufrecht)Mangelfolgeschaden