Abschnitt 8 — Einzelne Schuldverhältnisse · Titel 5 — Mietvertrag, Pachtvertrag · Untertitel 1 — Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse

§ 546a BGB – Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. (2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 546a BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 546a BGB drankommt

Trau, schau, wem · SchwerpunktExamensübungsklausur: Selbstjustiz bei Mietbatterien? · Staatsexamen

Rechtsprechung zu § 546a BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 19.11.2025 – XII ZR 106/231. Wählen die Vertragsparteien aus steuerlichen Gründen eine bestimmte zivilrechtliche Rechtsgestaltung, sind die zu diesem Zweck abgeschlossenen Rech…BGH, Urteil v. 11.09.2025 – III ZR 274/23Aufrechnung, Gegenseitigkeit, Drittschadensliquidation, Aufrechnungsverbot 1. In den Fällen der Drittschadensliquidation ist der Inhaber der verletzte…BGH, Urteil v. 18.06.2025 – VIII ZR 291/231. Die Mietsache wird dem Vermieter dann im Sinne des § 546a Abs. 1 BGB nach Beendigung des Mietverhältnisses vorenthalten, wenn - kumulativ - der Mie…BGH, Urteil v. 17.10.2024 – IX ZR 244/22Zahlt der Mieter nach wirksamer Kündigung des Mietvertrags für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache die vereinbarte Miete, kommt die Annahme eine…BGH, Urteil v. 11.12.2020 – V ZR 26/20Wird dem Untermieter, der nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses über eine Wohnung und Räumung durch den Hauptmieter die untergemieteten Wohnräume…
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