BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 17.10.2024 – IX ZR 244/22

IX ZR 244/22 · 17.10.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zahlt der Mieter nach wirksamer Kündigung des Mietvertrags für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache die vereinbarte Miete, kommt die Annahme eines Bargeschäfts in Betracht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 142 InsO vom 05.10.1994§ 546a Abs 1 Alt 1 BGB
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