BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 06.08.2025 – VIII ZR 250/23

VIII ZR 250/23 · 06.08.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Haftung eines vermietenden Wohnungseigentümers für Schäden, die der Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 241 Abs 2 BGB§ 253 Abs 1 BGB§ 253 Abs 2 BGB§ 278 S 1 BGB§ 280 Abs 1 BGB§ 535 Abs 1 S 2 BGB

Prüfungsschemata dazu

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten DritterMitverschuldenSchadensersatz statt der Leistung (Mangel)Schadensersatz statt der Leistung bei UnmöglichkeitVerzögerungsschaden (Schuldnerverzug)Schadensersatz neben der Leistung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

SchuldverhältnisHauptleistungspflichtenSchutzpflichtenRelativität der SchuldverhältnisseSchuldverhältnis im engeren SinneSchuldverhältnis im weiteren SinneSchuldHaftungNaturalobligation (Schuld ohne Haftung)SchutzpflichtenPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)Schutz- und ObhutspflichtverletzungVorvertragliche Sonderverbindung (§ 311 II BGB)Vertrag mit Schutzwirkung für DritteAufklärungspflicht des VerkäufersMinderung durch c.i.c.
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