BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 20.03.2020 – V ZR 61/19
V ZR 61/19 · 20.03.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks muss den Käufer grundsätzlich nicht ungefragt darüber unterrichten, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Gebäudeversicherung besteht; ebensowenig muss er ihn über eine nach Vertragsschluss erfolgte Beendigung einer solchen Versicherung informieren. Dies gilt auch dann, wenn eine Gebäudeversicherung nach der Verkehrsanschauung üblich ist. 2. Erklärt der Verkäufer dagegen vor oder bei Abschluss des Kaufvertrages, dass eine Gebäudeversicherung besteht und wird das Versicherungsverhältnis vor Umschreibung des Eigentums beendet, trifft ihn in aller Regel die vertragliche Nebenpflicht, den Käufer hierüber unverzüglich zu unterrichten.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
SchuldverhältnisHauptleistungspflichtenSchutzpflichtenRelativität der SchuldverhältnisseSchuldverhältnis im engeren SinneSchuldverhältnis im weiteren SinneSchuldHaftungNaturalobligation (Schuld ohne Haftung)SchutzpflichtenPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)Schutz- und ObhutspflichtverletzungVorvertragliche Sonderverbindung (§ 311 II BGB)Vertrag mit Schutzwirkung für DritteAufklärungspflicht des VerkäufersMinderung durch c.i.c.