BGH · 7. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 11.06.2026 – VII ZR 93/25
VII ZR 93/25 · 11.06.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Die Kosten einer vor Einleitung des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens eingeholten Auskunft über die Bonität des in Verzug geratenen Schuldners sind grundsätzlich kein ersatzpflichtiger Verzugsschaden. Aus der maßgeblichen Sicht des Gläubigers zum Zeitpunkt der Einholung ist diese Auskunft für die Verfolgung seiner Rechte grundsätzlich nicht erforderlich. 2. Der Gläubiger trägt die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, aufgrund deren er die Bonitätsauskunft für seine Rechtsverfolgung ausnahmsweise für erforderlich halten durfte.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Schadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)VertretenmüssenSchadensersatz statt der LeistungVerzögerungsschadenSchutz- und ObhutspflichtverletzungVertrag mit Schutzwirkung für DritteRechtmäßiges AlternativverhaltenKleiner SchadensersatzMangelschaden / MangelfolgeschadenSchadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungSchadensersatz statt der Leistung (Kaufrecht)Schadensersatz neben der Leistung (Kaufrecht)Mangelfolgeschaden