Abschnitt 1 — Inhalt der Schuldverhältnisse · Titel 1 — Verpflichtung zur Leistung

§ 286 BGB – Verzug des Schuldners

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1 für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, 2 der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, 3 der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 4 aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. (5) Für eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Vereinbarung über den Eintritt des Verzugs gilt § 271a Absatz 1 bis 5 entsprechend.

§ 286 BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Definitionen zu § 286 BGB

VerzögerungsschadenMahnungSchuldnerverzug

Streitstände

Ist der entgangene Nutzungsvorteil als Verzögerungsschaden (§ 286) oder als einfacher Schadensersatz (§ 280 I) zu ersetzen?Abgrenzung von Verzögerungsschaden und Mangelfolgeschaden im Kaufrecht: Ist ein Schaden, der durch die verzögerte Lieferung einer mangelfreien Sache entsteht, als Verzögerungsschaden (§ 280 I, II, 286 BGB) oder als verzugsunabhängiger Mangelfolgeschaden (§ 280 I BGB) zu behandeln?

Klausuren, in denen § 286 BGB drankommt

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Rechtsprechung zu § 286 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 09.07.2026 – III ZR 235/251. Für die Frage, ob eine unangemessene Verfahrensdauer zu einem materiellen Nachteil eines Verfahrensbeteiligten geführt hat, ist zu prüfen, welchen …BGH, Urteil v. 11.06.2026 – VII ZR 93/251. Die Kosten einer vor Einleitung des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens eingeholten Auskunft über die Bonität des in Verzug geratenen Schuldners sin…BGH, Urteil v. 07.05.2026 – VII ZR 107/25Die in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (ZVB/E-StB 2012) enthaltene Klausel "110…BGH, Urteil v. 07.05.2026 – VII ZR 20/25Ein Nutzungsausfallschaden des Bestellers kann zu ersetzen sein, wenn sich der zur Reparatur eines Fahrzeugs verpflichtete Unternehmer mit der Nacherf…BGH, Urteil v. 28.04.2026 – XI ZR 61/251. Einem Kläger, der aus einem Prämiensparvertrag weitere Vertragszinsen beanspruchen kann, kann ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlich angefallen…BGH, Urteil v. 27.02.2026 – V ZR 18/251. Verletzt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihre Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und erleidet ein Wohnungsei…BGH, Urteil v. 13.11.2025 – VII ZR 187/241. Ein Schaden aufgrund einer mangelbedingten Nutzungsbeeinträchtigung wird von § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1 BGB erfasst. Dies schließt Folgeschäden ein.…BGH, Urteil v. 19.02.2025 – VIII ZR 138/231. Für das Vorliegen eines nach § 249 Abs. 1 BGB ersatzfähigen Schadens in Gestalt der Belastung mit einer Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten kom…
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