BGH · 7. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 13.11.2025 – VII ZR 187/24

VII ZR 187/24 · 13.11.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Schaden aufgrund einer mangelbedingten Nutzungsbeeinträchtigung wird von § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1 BGB erfasst. Dies schließt Folgeschäden ein. 2. Dieser Schadensersatzanspruch setzt nicht zusätzlich voraus, dass auch die Anforderungen von § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 2, § 286 BGB in Bezug auf die Nacherfüllung erfüllt sind. 3. Zu den Voraussetzungen von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 254 Abs 2 S 1 BGB§ 280 Abs 1 BGB§ 280 Abs 2 BGB§ 281 BGB§ 286 BGB§ 634 Nr 4 BGB

Prüfungsschemata dazu

MitverschuldenSchadensersatz statt der Leistung (Mangel)Schadensersatz statt der Leistung bei UnmöglichkeitVerzögerungsschaden (Schuldnerverzug)Schadensersatz neben der LeistungCulpa in contrahendo (c.i.c.)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

MitverschuldenMitverschuldenSchadensminderungsobliegenheitObliegenheitSchadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)VertretenmüssenSchadensersatz statt der LeistungVerzögerungsschadenSchutz- und ObhutspflichtverletzungVertrag mit Schutzwirkung für DritteRechtmäßiges AlternativverhaltenKleiner SchadensersatzMangelschaden / MangelfolgeschadenSchadensersatz statt der Leistung
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