BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 14.12.2021 – VI ZR 403/19
VI ZR 403/19 · 14.12.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen das Sexualleben betreffenden Pressebericht nach Selbstöffnung des Partners.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 823 Abs 1 BGB§ 1004 Abs 1 S 2 BGBArt 1 Abs 1 GGArt 2 Abs 1 GGArt 5 Abs 1 GGArt 8 Abs 1 MRKArt 10 Abs 1 MRK§ 563 Abs 3 ZPO
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer VermögensschadenÄquivalenztheorieHerausforderungsformel (Verfolgerfälle)Alternative KausalitätKumulative Kausalität