Abschnitt 3 — Eigentum · Titel 4 — Ansprüche aus dem Eigentum

§ 1004 BGB – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen. (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

§ 1004 BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Prüfungsschemata

Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004)Folgenbeseitigungsanspruch

Definitionen zu § 1004 BGB

Beseitigungs- und UnterlassungsanspruchEigentum

Klausuren, in denen § 1004 BGB drankommt

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Rechtsprechung zu § 1004 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 21.07.2026 – VI ZR 214/25Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die identifizierende Berichterstattung über eine in der breiten Öffentlichkeit nicht bekann…BGH, Urteil v. 23.06.2026 – VI ZR 97/221. Zum Begriff des immateriellen Schadens im Sinne von Art. 82 DSGVO. 2. Zu den Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs nach nationalem Recht, de…BGH, Urteil v. 12.06.2026 – V ZR 68/251. Der aus § 20 Abs. 1 WEG folgende Beschlusszwang für bauliche Veränderungen gilt grundsätzlich auch für eine aus zwei Mitgliedern bestehende Gemeins…BGH, Urteil v. 12.05.2026 – VI ZR 346/24Liegt es nahe, aus mehreren mitgeteilten Tatsachen eine bestimmte (ehrverletzende) Schlussfolgerung zu ziehen oder die entsprechende Schlussfolgerung …BGH, Urteil v. 12.05.2026 – VI ZR 375/241. Zur Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der Meldung einer behaupteten offenen Forderung an eine Wirtschaftsauskunftei. …BGH, Versäumnisurteil v. 30.04.2026 – III ZR 164/25Unterlassung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Grundstückseigentümer, Immobilienmakler 1. Die Frage, ob einem Grundstückseigentümer gegen einen Immo…BGH, Urteil v. 23.04.2026 – I ZR 41/24Der Schatz von Oggersheim 1. Geschriebene oder verschriftlichte gesprochene Äußerungen einer Person oder ihre Lebensgeschichte sind nicht als vermögen…BGH, Urteil v. 31.03.2026 – VI ZR 157/241. Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags bei der Geltendmachung eines Folgenbeseitigungsanspruchs (hier: Hinwirkung auf die Löschu…
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