Zivilrecht · § 1004 BGB

Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 5 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.

5 Aufgaben an einem Fall

E und N sind Eigentümer zweier benachbarter, an der Waldgrenze gelegener Grundstücke und seit Jahren verfeindet. Die Gemeinde X, in der sich die Grundstücke befinden, ist wegen ihrer zahlreichen Eichenbäume überregional als Erholungsgebiet bekannt. Im Herbst 2017 beginnt der Streit zwischen E und N aufs Neue.

Im Frühjahr hatte sich N den Wunsch erfüllt, als Erster in der Region einen Pool in seinem Garten zu errichten. Von einer auf dem Grundstück des E stehenden Eiche werden seit Herbstbeginn größere Mengen Laub auf das Grundstück des N herüber geweht. Die Eiche hatte E vor zehn Jahren unter Verstoß gegen den öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand angepflanzt. In der Vergangenheit hatte N zwar kein Problem mit dem überfallenden Laub, allerdings sammeln sich nun die Blätter auch in dem neu angelegten Pool und verstopfen dessen Filter. Die Reinigung, die N deswegen jede Woche vornehmen lassen muss, würde ihn jedes Jahr 1000 € kosten. Der Laubüberfall ließe sich dadurch vermeiden, dass E den Grenzzaun erhöhen lässt, was 15.000 € kosten würde. Im Unterschied zu einem üblichen Grundstückseigentümer, der durch solche Kosten unzumutbar belastet würde, wäre es E, einem millionenschweren Schönheitschirurgen, ohne Weiteres möglich, die Kosten aufzubringen. Gleichwohl weigert er sich auch nur einen Cent für seinen Erzfeind auszugeben. Auch will er weder die Kosten der Reinigung übernehmen noch sonstige Zahlungen leisten.

Auf dem Grundstück des E steht zudem ein Apfelbaum. Ein Ast des Baumes ragt in einer Höhe von einem Meter für ca. zwei Meter auf das Grundstück des N. Auch dieses Jahr trägt der Baum zahlreiche Früchte. N sieht sich durch den Überwuchs in der Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigt. So befürchtet er, dass der Baum seinen Blumen, die unter dem Ast des Baumes wachsen, das notwendige Wasser entzieht. Jedenfalls aber werde den Pflanzen das Licht entzogen. Schließlich könne er die sich unter dem Ast befindliche Gartenbank nicht nutzen. N fordert E daher am 1.10. auf, den Ast innerhalb einer Woche zu entfernen. E, der am 5.10. eine vierwöchige Kreuzfahrt antreten wird, hat kein Interesse daran, nun noch im Garten für Ordnung zu sorgen. Als überzeugter Naturfreund ist er ohnehin nicht willens, seine Bäume durch das Abschneiden von Ästen in ihrem natürlichen Wuchs zu behindern. E tritt daher, ohne den Ast entfernt zu haben, den Urlaub an. N, der seine Gartenarbeiten schon seit Jahren vom Gärtner G ausführen lässt, bittet diesen am 8.10., den Ast abzuschneiden und zu entsorgen. G stellt N für das Abschneiden 25 € und für die Entsorgung des Astes 10 € in Rechnung, was für solche Arbeiten üblich ist. Als E von der Kreuzfahrt zurückkehrt, traut er seinen Augen nicht und ist erbost über die Dreistigkeit des N, den Ast eigenmächtig entfernt zu haben. Er verlangt daraufhin von N die Äpfel, die sich am abgeschnittenen Ast befunden haben. N entgegnet, dass E genug Zeit gehabt habe, den Ast selbst zu entfernen. Als neuer Eigentümer der Äpfel freue er sich bereits, aus diesen einen Apfelkuchen zu backen. Zugleich verlangt N von E die Zahlung der von G in Rechnung gestellten 35 € für die Beseitigung und Entsorgung des Astes. E ärgert sich insbesondere über die Entsorgungskosten. Denn üblicherweise nutzt er die im Garten abgebrochenen Äste und sonstige Holzreste, um damit sein Haus zu heizen.

Frage 1: Wie ist die Rechtslage?

Frage 2: Nehmen Sie an, dass N den E auf Unterlassen des Laubüberfalls verklagen wollte. Was müssten Sie als Prozessbevollmächtige(r) für Fälle wie diesen beachten?

  1. Tipp die Prüfungsschritte in der Reihenfolge an, in der du sie im Gutachten prüfst.

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