BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 13.10.2020 – VI ZR 348/20

VI ZR 348/20 · 13.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Arzthaftungsprozess.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 544 Abs 9 ZPO§ 280 BGB§ 630a BGB§ 823 Abs 1 BGB

Prüfungsschemata dazu

Schadensersatz statt der Leistung (Mangel)Schadensersatz statt der Leistung bei UnmöglichkeitVerzögerungsschaden (Schuldnerverzug)Schadensersatz neben der LeistungCulpa in contrahendo (c.i.c.)Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

RückwirkungsverbotSchadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)VertretenmüssenSchadensersatz statt der LeistungVerzögerungsschadenSchutz- und ObhutspflichtverletzungVertrag mit Schutzwirkung für DritteRechtmäßiges AlternativverhaltenKleiner SchadensersatzMangelschaden / MangelfolgeschadenSchadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungSchadensersatz statt der Leistung (Kaufrecht)Schadensersatz neben der Leistung (Kaufrecht)
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