BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 18.04.2023 – VI ZR 345/21
VI ZR 345/21 · 18.04.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zum Ausgleichsanspruch des Unfallgegners gegen den haltenden Nichteigentümer (Leasingnehmer) und den Fahrer nach Regulierung der Schadensersatzansprüche des Leasinggebers wegen der Verletzung seines Eigentums an dem Fahrzeug.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 7 Abs 1 StVG§ 17 Abs 1 StVG§ 17 Abs 2 StVG§ 18 Abs 1 S 1 StVG§ 280 Abs 1 BGB§ 421 BGB§ 426 Abs 2 S 1 BGB§ 823 Abs 1 BGB
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
GefährdungshaftungGefährdungshaftungNumerus clausus der GefährdungshaftungstatbeständeHalter i.S.v. § 7 StVGSchadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)VertretenmüssenSchadensersatz statt der LeistungVerzögerungsschadenSchutz- und ObhutspflichtverletzungVertrag mit Schutzwirkung für DritteRechtmäßiges AlternativverhaltenKleiner SchadensersatzMangelschaden / MangelfolgeschadenSchadensersatz statt der Leistung