Zivilrecht · Definition
Gefährdungshaftung
§ 7 StVG§ 833 S. 1 BGB§ 1 ProdHaftG
Eine verschuldensunabhängige Haftung, die allein an die Beherrschung einer erlaubten, aber spezifisch gefährlichen Anlage oder Tätigkeit anknüpft.
Zivilrecht · Definition
Eine verschuldensunabhängige Haftung, die allein an die Beherrschung einer erlaubten, aber spezifisch gefährlichen Anlage oder Tätigkeit anknüpft.