Zivilrecht · Definition

Gefährdungshaftung

§ 7 StVG§ 833 S. 1 BGB§ 1 ProdHaftG

Eine verschuldensunabhängige Haftung, die allein an die Beherrschung einer erlaubten, aber spezifisch gefährlichen Anlage oder Tätigkeit anknüpft.

Wird geprüft in

Tierhalterhaftung (§ 833 S. 1 BGB)Deliktsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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