BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 06.06.2023 – VI ZR 309/22
VI ZR 309/22 · 06.06.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur teilweisen Unzulässigkeit einer Filmberichterstattung über eine Kindesentführung wegen Schutzbedürftigkeit des Opfers.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 823 Abs 1 BGB§ 823 Abs 2 BGB§ 1004 Abs 1 S 2 BGBArt 1 Abs 1 GGArt 2 Abs 1 GGArt 5 GGArt 22 Abs 1 KunstUrhGArt 23 Abs 1 KunstUrhGArt 23 Abs 2 KunstUrhG
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer VermögensschadenÄquivalenztheorieHerausforderungsformel (Verfolgerfälle)Alternative KausalitätKumulative Kausalität