BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 22.03.2022 – VI ZR 16/21

VI ZR 16/21 · 22.03.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Ungeeignetheit der Methode der "taggenauen Berechnung" des Schmerzensgeldes auch als "Plausibilitätskontrolle" in Fällen von Dauerschäden (Anschluss an Senatsurteil vom 15. Februar 2022 - VI ZR 937/20, VersR 2022, 712). 2. Zur Unterscheidung zwischen "grobem Behandlungsfehler" und "grob fahrlässigem Handeln eines Arztes" bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in Arzthaftungsfällen (Anschluss an Senatsurteil vom 8. Februar 2022 - VI ZR 409/19, NJW 2022, 1443).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 253 Abs 2 BGB§ 280 BGB§ 630a BGB§§ 630aff BGB§ 823 Abs 1 BGB§ 287 Abs 1 ZPO

Prüfungsschemata dazu

Schadensersatz statt der Leistung (Mangel)Schadensersatz statt der Leistung bei UnmöglichkeitVerzögerungsschaden (Schuldnerverzug)Schadensersatz neben der LeistungCulpa in contrahendo (c.i.c.)Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TotalreparationImmaterieller SchadenSchadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)VertretenmüssenSchadensersatz statt der LeistungVerzögerungsschadenSchutz- und ObhutspflichtverletzungVertrag mit Schutzwirkung für DritteRechtmäßiges AlternativverhaltenKleiner SchadensersatzMangelschaden / MangelfolgeschadenSchadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungSchadensersatz statt der Leistung (Kaufrecht)
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