BGH · 3. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 10.06.2021 – III ZR 38/20

III ZR 38/20 · 10.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der Tatbestand erbringt nach § 314 ZPO Beweis nur für das mündliche Parteivorbringen in der jeweiligen Instanz, schließt aber abweichenden Vortrag in einer höheren Instanz - in den Grenzen der §§ 530, 531 ZPO - nicht aus (Fortführung von BGH, Urteile vom 20. Mai 1992 - IV ZR 105/91, NJW-RR 1992, 1214; vom 13. Juli 2000 - I ZR 49/98, NJW 2001, 448, 449 und vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10, NJW-RR 2012, 622 Rn. 18).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 314 ZPO§ 530 ZPO§ 531 ZPO§ 280 Abs 1 BGB§ 826 BGB

Prüfungsschemata dazu

Schadensersatz statt der Leistung (Mangel)Schadensersatz statt der Leistung bei UnmöglichkeitVerzögerungsschaden (Schuldnerverzug)Schadensersatz neben der LeistungCulpa in contrahendo (c.i.c.)Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Schadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)VertretenmüssenSchadensersatz statt der LeistungVerzögerungsschadenSchutz- und ObhutspflichtverletzungVertrag mit Schutzwirkung für DritteRechtmäßiges AlternativverhaltenKleiner SchadensersatzMangelschaden / MangelfolgeschadenSchadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungSchadensersatz statt der Leistung (Kaufrecht)Schadensersatz neben der Leistung (Kaufrecht)Mangelfolgeschaden
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →