BGH · 6. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 28.06.2022 – 6 StR 68/21

6 StR 68/21 · 28.06.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Die Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen von strafloser Beihilfe zum Suizid erfordert eine normative Betrachtung. 2. Der ohne Wissens- und Verantwortungsdefizit gefasste und erklärte Sterbewille führt zur situationsbezogenen Suspendierung der Einstandspflicht für das Leben des Ehegatten.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1353 Abs 1 S 2 BGBArt 1 Abs 1 GGArt 2 Abs 1 GG§ 13 Abs 1 StGB§ 22 StGB§ 216 Abs 1 StGB§ 323c Abs 1 StGB§ 354 Abs 1 StPO

Prüfungsschemata dazu

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)Versuch (§§ 22, 23 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Verfassungskonforme AuslegungAbwehrrechteSchutzpflichtenObjektsformelAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtIntertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonObjektive ZurechnungKausalität (Äquivalenztheorie)Garantenstellung (Fallgruppen)
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