Sechzehnter Abschnitt — Straftaten gegen das Leben

§ 216 StGB – Tötung auf Verlangen

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. (2) Der Versuch ist strafbar.

§ 216 StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Definitionen zu § 216 StGB

Tötung auf Verlangen

Streitstände

Zulässigkeit des Behandlungsabbruchs (Sterbehilfe)

Klausuren, in denen § 216 StGB drankommt

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Rechtsprechung zu § 216 StGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 14.08.2025 – 5 StR 520/24Freiverantwortlichkeit einer Suizidentscheidung…BGH, Beschluss v. 28.06.2022 – 6 StR 68/211. Die Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen von strafloser Beihilfe zum Suizid erfordert eine normative Betrachtung. 2. Der ohne Wissens- und Ve…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB