Strafrecht · Definition

Tötung auf Verlangen

§ 216 StGB§ 212 StGB

Was versteht man unter „Tötung auf Verlangen“?

Privilegierung der vorsätzlichen Tötung, wenn der Täter durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden ist. Das Verlangen muss über eine bloße Einwilligung hinausgehen und handlungsleitend gewesen sein.

Rechtsprechung zu diesen Normen

Schreckschuss / Geistliche-FallBGH GSSt 1/57 · BGHSt 11, 268Rose-RosahlPreußisches Obertribunal – · GA 7, 322KlingenstecherBGH 1 StR 552/82 · BGHSt 31, 264

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 5. Strafsenat 5 StR 520/24Beschluss vom 14.08.2025 · zu § 216 StGB

Freiverantwortlichkeit einer Suizidentscheidung

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 6. Strafsenat 6 StR 68/21Beschluss vom 28.06.2022 · zu § 216 StGB

1. Die Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen von strafloser Beihilfe zum Suizid erfordert eine normative Betrachtung. 2. Der ohne Wissens- und Verantwortungsdefizit gefasste und erklärte Sterbewille führt zur situationsbezogenen Suspendierung der Einstandspflicht für das Leben des Ehegatten.

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 6. Strafsenat 6 StR 128/23Beschluss vom 02.11.2023 · zu § 212 StGB

Auch nach Wegfall des § 217 StGB a.F. beginnt bei regulärem Verlauf die Geburt und damit der Anwendungsbereich der §§ 211 ff. StGB mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen.

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 5. Strafsenat 5 StR 276/22Beschluss vom 25.10.2022 · zu § 212 StGB

Für die zur Beurteilung der Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung gebotene ex ante-Betrachtung ist entscheidend, wie sich die Lage aus Sicht eines objektiven und umfassend über den Sachverhalt orientierten Dritten in der Tatsituation des Angeklagten nach der unter Beachtung des Zweifelssatzes zu bildenden tatrichterlichen Überzeugung darstellt. Geprägt wird die Tatsituation eines Verteidigers …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

§ 216 StGB · Tötung auf Verlangen

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. (2) Der Versuch ist strafbar.

§ 212 StGB · Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Klausurformel

Wie formuliert man das in der Klausur?

Ausdrücklich und ernstlich ist das Verlangen nur, wenn es auf einem freiverantwortlich gebildeten, gefestigten Entschluss beruht (§ 216 Abs. 1 StGB).

Wird geprüft in

Mord / Totschlag (§§ 211, 212 StGB)Delikte gegen die Person · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

TotschlagVerbotsirrtumErlaubnistatbestandsirrtumTatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaft
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