Strafrecht · Definition

Mittäterschaft

§ 25 Abs. 2 StGB

Mittäterschaft ist das gemeinschaftliche Begehen einer Tat aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses, wobei jeder Mittäter einen wesentlichen Tatbeitrag leistet und die Tatherrschaft funktional teilt (funktionelle Tatherrschaft).

Wird geprüft in

Täterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

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