BGH · Strafrecht
Spanner-Fall
5 StR 408/74 · 1975-11-05
Leitsätze
Tatherrschaft bedeutet das Steuern des zum Erfolg führenden Geschehens – wer das Geschehen in den Händen hält, ist Täter; wer fördert oder veranlasst, ohne die Herrschaft auszuüben, ist Teilnehmer.
Sachverhalt
Der Täter beobachtete heimlich eine Frau, die anschließend bei einer Vergewaltigung durch einen Dritten getötet wurde. Streitig: War das Spannen kausal für die Folgen?