Strafrecht · Definition

Täter hinter dem Täter

§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB

Mittelbare Täterschaft trotz voll deliktischem Handeln des Vordermanns – möglich bei Organisationsherrschaft, Ausnutzung eines vermeidbaren Verbotsirrtums (Katzenkönig) oder Ausnutzung eines Irrtums über den konkreten Handlungssinn.

Wird geprüft in

Täterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

TatbestandsirrtumVerbotsirrtumErlaubnistatbestandsirrtumTatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaft
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