BGH · Strafrecht

Sirius

1 StR 290/83 · 1983-12-05

Leitsätze

Mittelbare Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) liegt vor, wenn der Hintermann den Tatmittler durch überlegenes Wissen oder Willen wie ein willenloses Werkzeug zur Tat veranlasst. Bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung des Opfers scheidet zwar die täterschaftliche Tatbegehung aus; nimmt der Hintermann jedoch die Verantwortung seines Opfers durch Täuschung in seine Hand, kann mittelbare Täterschaft vorliegen.

Sachverhalt

Der Täter überredete die naive Geliebte zum Suizid, indem er ihr vorspiegelte, sie werde danach als höheres Wesen auf dem Stern Sirius weiterleben. Die Frau überlebte den Suizidversuch.

Zitierte Normen

§ 25 StGB§ 212 StGB§ 222 StGB

Prüfungsschemata dazu

Täterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)Mord / Totschlag (§§ 211, 212 StGB)Fahrlässigkeitsdelikt (Aufbau, z.B. §§ 222, 229 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaftQualifikationsloses doloses WerkzeugTäter hinter dem TäterMittäterexzessTotschlagTötung auf VerlangenObjektive ZurechnungVertrauensgrundsatzPflichtwidrigkeitszusammenhangEigenverantwortliche Selbstgefährdung
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